Schädigung der Netzhaut des Auges v. a. bei sehr unreifen Frühgeborenen unter 1 500 g Geburtsgewicht. Als Ursachen kommen neben der vorbestehenden Netzhautunreife eine hohe bzw. schwankende Sauerstoffspannung im Blut infrage, wie es unter künstlicher Beatmung vorkommen kann. In einer ersten Phase nach der Geburt werden zunächst ernährende Netzhautgefäße geschädigt und die Bildung neuer Blutgefäße verhindert. In der zweiten Phase wenige Wochen später kommt es dann zu einem reaktiven überschießenden Gefäßwachstum, welches entweder einen Heilungsprozess einleitet oder aber infolge krankhaften Einwachsens in den Glaskörper mit Narbenbildung zur teilweisen oder vollständigen Netzhautablösung führen kann. Als Spätfolgen können Schielen, Kurzsichtigkeit, grüner Star (Glaukom), grauer Star (Katarakt) und Sehstörungen auftreten. Endstadium ist die retrolentale Fibloplasie mit Bildung von für das Licht undurchdringlichen Schwarten in der Netzhaut, was eine vollständige Erblindung des Auges bedeutet.
Ab der 4. Lebenswoche werden deshalb alle Frühgeborenen bis zur 32. Schwangerschaftswoche regelmäßig augenärztlich untersucht, um krankhaften Veränderungen der Netzhaut frühzeitig durch operative Maßnahmen (Laser, Vereisung) begegnen zu können. Dennoch tragen etwa 10 % dieser Kinder bleibende Schäden davon.
Brockhaus Gesundheit; 30.11.2010, aktualisiert am 08.12.2010
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